CHRONOLOGIE

Was war geschehen?

Als Direktkandidatin der AfD zur Bundestagswahl 2021 für den Wahlkreis 30 Stade I - Rotenburg II befand ich mich während der Machtergreifung der Taliban in Afghanistan mitten im Wahlkampf.

 reagierte ich auf ein Interview des Ersten Bürgermeisters der Freien und Hansestadt Hamburg  Peter Tschentscher. Dieser wollte im Rahmen der Afghanistan-Krise "unbürokratisch" sogenannte "Ortskräfte" der Bundeswehr aufnehmen.

Eine nähere Prüfung war dabei nicht vorgesehen. Auch war die genaue Personenanzahl unklar, denn in Medienberichten kursierten unterschiedliche Aussagen.

Um meiner Verantwortung im Rahmen der politischen Willensbildung und der Vertretung von Bürgerinteressen gerecht zu werden, äußerte ich im August 2021 in den sozialen Medien meine Sorge darüber, dass Hamburg sogenannte "afghanische Ortskräfte" aufnehmen wollte, ohne die Sicherheitsrisiken ernsthaft zu prüfen. Ich verwies in diesem Zusammenhang auf offizielle Zahlen des Bundeskriminalamtes und wies darauf hin, dass Afghanen überproportional tatverdächtig sind, wenn es um Sexualdelikte geht.

Ich schrieb: „Afghanistan-Flüchtlinge; Hamburg SPD-Bürgermeister für "unbürokratische‘" Aufnahme; Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigung?“
Meine Absicht war klar: Ich wollte auf offizielle Statistiken hinweisen, die zeigen, dass afghanische Männer in Deutschland überdurchschnittlich häufig an schweren Sexualdelikten beteiligt sind und dass wir deshalb genau hinschauen müssen, wer nach Deutschland kommen darf.

Das juristische Verfahren

Drei Instanzen haben meine Aussagen nicht als zulässige politische Kritik, sondern als strafbare „Volksverhetzung“ bewertet.

Damit wird ein fatales Signal gesendet:


  • Wer Probleme beim Namen nennt, macht sich strafbar.
  • Wer sich auf Fakten und Statistiken beruft, riskiert eine Verurteilung.
  • Oppositionelle Politikerinnen und Politiker werden kriminalisiert, während die realen Probleme im Schatten bleiben.


Ich halte das für eine gefährliche Entwicklung in unserer Demokratie. Meinungsfreiheit darf nicht an der Stelle enden, wo Kritik unbequem wird.

Während sich im Inland beinahe ausschließlich alternative Medien intensiver mit meinem Fall befassten, schlug insbesondere meine Verurteilung im Ausland größere Wellen und die Entscheidung des Gerichts wurde kritisch beäugt. So äußerten sich bekannte Persönlichkeiten wie u.a. der Unternehmer Elon Musk ("This is a broken system."), die Frauenrechtlerin Ayaan Hirsi Ali ("It boggles the mind that you can get a criminal record in Germany for citing government-produced facts.") und der ehemalige Boxer Imtiaz Mahmood ("Legalized insanity. We have reached full dystopia.").


Damit sich jeder mündige Bürger selbst ein Bild machen kann, gebe ich das juristische Verfahren hier wieder und stelle die Urteile zum Herunterladen zur Verfügung:

Erstinstanzliches Urteil - Amtsgericht Rotenburg,

Tatvorwurf: Volksverhetzung nach § 130 Abs. (2) Nr. 1a+c StGB.


Begründung:

Der Beitrag unterstelle pauschal allen afghanischen Flüchtlingen, Gruppenvergewaltigungen zu begehen.

Dies sei geeignet, „Hass und Gewalt gegen die betroffene Bevölkerungsgruppe hervorzurufen“.

Die Formulierungen seien bewusst pauschalisierend und emotionalisierend.

Kritik an Migrationspolitik sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, nicht aber die pauschale Herabwürdigung einer Volksgruppe.


Strafe: 100 Tagessätze à 60 € = 6.000 € Geldstrafe

Berufungsinstanz - Landgericht Verden

Das LG bestätigte das Urteil des Amtsgerichts vollständig.


Kernaussage:

  • Die Darstellung gehe über eine politische Debatte hinaus, da sie Afghanen insgesamt mit Gruppenvergewaltigern gleichsetze.
  • Die im Beitrag enthaltene rhetorische Frage („Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigungen?“) sei nicht als offene Diskussion, sondern als abschließende Behauptung zu werten.
  • Die Einbettung in den Wahlkampf verstärke den verhetzenden Charakter.

Die Berufung wurde verworfen – die Strafe blieb bestehen.

Revisionsinstanz - Oberlandesgericht Celle

Das OLG Celle wies die Revision zurück.


Kernaussage:

  • Auch unter Berücksichtigung von Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) sei der Beitrag so zu verstehen, dass afghanischen Flüchtlingen insgesamt die Begehung von Gruppenvergewaltigungen unterstellt werde.
  • Diese pauschale Zuschreibung sei eine strafbare Volksverhetzung.

Damit ist das Urteil rechtskräftig.

11. JULI 2025

Stellungnahme

zur rechtskräftigen Verurteilung wegen Volksverhetzung und meinem Verzicht auf eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof

Nach langer und intensiver Abwägung habe ich entschieden, keine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einzureichen.

Dieser Entschluss fiel mir nicht leicht, denn er markiert das vorläufige Ende eines langjährigen juristischen Weges, den ich mit voller Überzeugung und in dem festen Glauben an mein Recht gegangen bin.


Drei Instanzen – keine Gerechtigkeit

Mein Anwalt Dr. Björn Clemens und ich haben alles gegeben. Ich habe mich dem deutschen Rechtssystem gestellt und bin durch alle drei Instanzen gegangen.

Weder die Berufung noch die Revision hatten Erfolg – unsere Argumente fanden kein Gehör. Besonders schwer wiegt für mich die Tatsache, dass meine Verfassungsbeschwerde im Juni 2025 vom Bundesverfassungsgericht ohne Begründung abgelehnt wurde. Bei mir entstand dadurch der Eindruck, dass zunehmend politische Strömungen in unser Rechtssystem einwirken und rechtsstaatliche Prinzipen geschwächt werden.


Union, SPD, Grüne und FDP nutzen Absprachen, um ausscheidende Richter des Bundesverfassungsgerichtes nach einem alten Proporzsystem (3:3:1:1) neu zu verteilen. Dieses System ist nicht gesetzlich geregelt.

Es ist nichts anderes als eine Absprache im Hinterzimmer. Einer 16 %-Partei werden über ein Drittel der Richterplätze „zugestanden“. Davon macht sie selbstverständlich und ohne „Demut“ Gebrauch.


Die Entscheidung offen linksextreme Kandidatinnen, die wesentliche Prinzipien der Menschenwürde und des Demokratieprinzips missachten, für das Bundesverfassungsgericht vorzuschlagen und wählen zu lassen, hat diesen Eindruck bestärkt. Keine dieser Kandidatinnen hat zuvor als Richter gearbeitet. Bereits mit Stephan Harbarth wurde der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU und Merkelvertraute direkt aus dem Bundestag an das Bundesverfassungsgericht gewählt. Auch er arbeitete nie als Richter. Es ist für mich offenkundig, dass parteipolitische Überlegungen immer stärker in die Rechtsprechung eingreifen. Objektive, grundrechtsbasierte Urteile treten damit zunehmend in den Hintergrund. Institutionen und Grundfeste unserer Demokratie werden dadurch beschädigt.


Warum ich nicht vor den Europäischen Gerichtshof ziehe

Mein Verzicht auf den Weg nach Straßburg hat mehrere Gründe:


1. Extrem hohe Kosten

Ein Verfahren vor dem EGMR ist mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden – allein das Einreichen der Beschwerde bedeutet nicht nur juristische Vorbereitung, sondern auch ein nicht absehbares Kostenrisiko.


2. Begrenzte Erfolgsaussichten

Der EGMR ist in den letzten Jahren – entgegen seinem ursprünglichen Auftrag– mehrfach durch Entscheidungen aufgefallen, die einer klaren politischen Agenda folgten.

Dies betrifft insbesondere:

Corona-Politik: Der Gerichtshof bestätigte in mehreren Fällen weitreichende Einschränkungen der Grundrechte während der Pandemie, obwohl weltweit Juristen, Mediziner und Bürgerrechtler vor den demokratie- sowie freiheitsgefährdenden und medizinisch zweifelhaften Maßnahmen warnten.

„Klimapolitik“: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat sich in den letzten Jahren mehrfach mit Klimaklagen befasst. Die bedeutendste Entscheidung war das Urteil im Fall „Verein KlimaSeniorinnen Schweiz gegen die Schweiz“ vom 9. April 2024. In diesem Urteil erkannte der EGMR erstmals an, dass unzureichender Klimaschutz eine Verletzung der Menschenrechte darstellen kann, insbesondere des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Das Gericht entschied so, obwohl kein individueller Schaden nachgewiesen war. Kritiker sahen darin ein Urteil auf Basis ideologischer Zielsetzungen, nicht objektiver Rechtsabwägung.

Migrations- und Sicherheitsrecht: Immer wieder hat der Gerichtshof nationale Grenzsicherungsmaßnahmen, Abschiebungen oder Asylrechtsverschärfungen blockiert – mit Folgen für die Souveränität der Mitgliedstaaten und die Sicherheit ihrer Bürger.


Diese Entscheidungen sind kein Zufall. Sie markieren einen Richtungswechsel der Rechtsprechung – hin zu einer juristisch verbrämten Durchsetzung politischer Programme an den Parlamenten vorbei in die Gerichte hinein.


Kein Rückzug – sondern ein Zeichen

Ich trage diese Verurteilung mit Stolz. Sie ist kein Makel, sondern ein Ausweis meines Mutes, für Wahrheit und Recht eingestanden zu sein. Es handelt sich nicht um eine Niederlage, sondern um einen Beleg dafür, dass es notwendig ist, weiterzumachen. Ich bin überzeugt von der Sache, für die ich kämpfe. Doch ich sehe ein, dass es wenig Sinn ergibt, das Spiel der anderen weiter mitzuspielen – finanziell auszubluten, mentale und emotionale Kapazitäten zu binden, die andernorts in meiner politischen Arbeit wirkungsvoller eingesetzt wären.


Es mag noch gerechte Urteile und Freisprüche geben. Ich freue mich über jeden Freispruch wie im Fall von Annabell Schunke oder dem eindrucksvollen Sieg des Compact Magazins vor Gericht. Ob diese Entscheidungen allerdings aus ehrlicher Überzeugung oder ein letztes Aufbäumen des Rechtsstaates sind, bleibt fraglich.


Meinungsfreiheit ist kein Privileg – sondern ein Grundrecht

Diese Verurteilung reiht sich ein in eine Serie staatlicher Maßnahmen gegen unliebsame Meinungsäußerungen. Der Umgang mit Artikeln, Reden und Social-Media-Beiträgen zeigt, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) in Deutschland längst nicht mehr unantastbar ist. Es wird selektiv ausgelegt, beschränkt und im Zweifel strafrechtlich sanktioniert – nicht auf Grundlage objektiver Maßstäbe, sondern politischer Empfindlichkeiten.


Ich bin nicht die Erste – und werde wohl auch nicht die Letzte sein, die für die offene Aussprache von Wahrheiten verurteilt wird. Der politische Missbrauch des Strafrechts hat System – das zeigen die Verfahren gegen zahlreiche Publizisten, Aktivisten und Mandatsträger, die sich außerhalb des staatlich vorgegebenen Meinungskorridors bewegen. Es wird mittlerweile als repressives Mittel gegen politische Gegner eingesetzt. So hat beispielsweise der Staatsschutz Niedersachsen versucht, mir die neutrale Erläuterung auf einer Podiumsdiskussion (mit Zivilpolizisten im Publikum) zum Prozess als erneute Volksverhetzung auszulegen. Dieses Verfahren wurde aus offensichtlichen Gründen eingestellt. Noch ist die Erläuterung von Tatsachen zu einer Tatsachenbenennung nicht strafbar. Noch. 


Ich mache weiter – jetzt erst recht

Diese Verurteilung wird mich nicht zum Schweigen bringen. Im Gegenteil: Sie ist Antrieb, meine politische Arbeit mit noch mehr Klarheit und Konsequenz fortzusetzen.

Ich werde rechtliche Schritte auch künftig dort prüfen, wo sie sinnvoll erscheinen – aber nicht, um ein System zu legitimieren, das sich in Teilen selbst entleert hat. Nicht jeder Weg führt zum Ziel – manchmal liegt die Kraft darin, bewusst umzukehren und neue Wege zu gehen.


Danksagung

Ohne die Unterstützung zahlreicher Menschen hätte ich diesen Weg nicht gehen können:

  • Mein herzlicher Dank gilt Roger Beckamp, Matthias Helferich, Dr. Anna Rathert und Dr. Karl-Friedrich Weiland – für ihren juristischen Beistand, ihre politische Rückendeckung und ihre unerschütterliche Solidarität.
  • Ein besonderer Dank geht an den Solifonds von EinProzent, der mir durch seine finanzielle Unterstützung den Gang durch die Instanzen überhaupt ermöglicht hat.
  • Auch dem Filmkunstkollektiv möchte ich ausdrücklich für die fotografische und filmische Begleitung bei meiner Berufungsverhandlung danken. 
  • Allen kleinen und großen Spendern sei aus tiefstem Herzen gedankt – Euer Vertrauen hat mir Kraft gegeben, durchzuhalten und nicht zu schweigen. Ihr habt gezeigt, dass wir nicht allein sind.
  • Zuletzt danke ich meinen Eltern, die mir stets den Rücken gestärkt haben und auf die ich auch in Zukunft immer zählen kann. Sie waren nicht nur emotionale Stütze, sondern haben mich auch persönlich zu allen Gerichtsverhandlungen begleitet. Ohne ihren Beistand hätte ich diese schwere Zeit vermutlich nicht durchgestanden.


Aufruf

Ich bitte alle, die diese Entwicklung mit Sorge betrachten, nicht in Resignation zu verfallen. Unterstützt alternative Medien. Hinterfragt kritisch alle Schlagzeilen zu solchen Verfahren. Stärkt patriotische Initiativen. Zeigt Euch solidarisch – auf der Straße, im Netz und an der Wahlurne. Die Freiheit stirbt erst dann, wenn wir sie sterben lassen. Wir können und werden dagegenhalten.


Umfangreiche Informationen zu meinem Fall findet Ihr auch hier.


An dieser Stelle danke ich AUF1 TV, Compact Magazin, Boris Reitschuster, Louder with Crowder Newswire, Charlie Kirk, Elon Musk und den vielen anderen Privatpersonen und Medienvertretern, die meinen Fall international aufgegriffen haben.